0345 – 22 64 80 0
Unser Leistungsspektrum
Operatives Spektrum
Ein Großteil der sportmedizinischen Operationen an Gelenken ist heutzutage mit minimalinvasiven Verfahren möglich (Arthroskopie).
Anästhesie
Aufgabe der Anästhesie ist die gezielte Anwendung intra- und postoperativer Schmerzausschaltungsverfahren, um dem Patienten seinen Eingriff so angenehm wie möglich zu gestalten.
Arbeitsunfall/BG
Die Sportklinik Halle ist berechtigt, Patienten nach Arbeits- und Schulunfällen sowie anerkannten Berufskrankheiten zu behandeln.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit Behandlungsvertrag
- sind Leistungen, die wir Ihnen als sogenannte Selbstzahlerleistungen anbieten können.
Konservatives Spektrum
Muskelverletzungen / Sehnenverletzungen, Akute Gelenkverletzungen, Kapsel-Bandverletzungen, Überlastungssyndrome, Deformitäten / Fehlhaltungen und Degenerative Gelenkerkrankungen
Individuelle Physiotherapie
Aufgrund einer hervorragenden Zusammenarbeit mit unserem Ärzteteam versuchen wir Schmerzen zu lindern und/oder zu beseitigen, ihre Beweglichkeit zu verbessern und der Muskulatur Stabilität zu geben.
Privatklinik nach §30 GewO Privat
Die MVZ Sportklinik Halle GmbH ist eine nach § 30 GewO konzessionierte Privatklinik, die Ihnen gegenüber als Patient eigenständig und direkt abrechnet. Bei stationären Behandlungen rechnet die MVZ Sportklinik Halle GmbH nach dem sogenannten DRG-System (Diagnosis Related Groups; deutsch: diagnosebezogene Fallgruppen) ab. Das DRG-System bildet in Deutschland den Abrechnungsstandard ab, so z. B. auch in öffentlichen Kliniken, wie etwa Universitätskliniken. Damit haben Sie als Patient die Sicherheit, dass die MVZ Sportklinik Halle GmbH sich an einheitlichen deutschen Abrechnungsstandards orientiert.
Wichtig zu wissen ist, dass ärztliche Wahlleistungen von Belegärzten darüber hinaus gesondert abgerechnet werden, was dem üblichen Verfahren in Deutschland entspricht. Solche Wahlleistungen –so zum Beispiel auch die separaten Kosten einer Anästhesie – werden nach den allgemein gültigen Richtlinien der GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet. Darüber hinaus kann u. U. eine präoperative Diagnostik (z. B. CT, MRT, spezielle Laborleistungen) erforderlich sein, welche ebenfalls separat nach der GoÄ abgerechnet werden.
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